PrivatOffice.chDie Grundlage Ihrer Rechtssicherheit

Kostenloses Werkzeug · Stand 16.10.2026

Fristenrechner Schweiz

Der Fristenrechner zeigt Ihnen, wann Ihre Frist endet. Er rechnet vier häufige Fälle: den Widerspruch gegen eine Betreibung (Rechtsvorschlag, 10 Tage, Art. 74 SchKG), die Berufung im normalen Zivilverfahren (30 Tage, Art. 311 ZPO), die Einsprache gegen einen Strafbefehl (10 Tage, Art. 354 StPO) und die Einsprache bei der Sozialversicherung (30 Tage, Art. 52 ATSG). Der Zustelltag zählt nicht mit. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Sie erhalten das Fristende und ein früheres Sicherheits-Fristende. Nach dem Sicherheits-Fristende sollten Sie planen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen beides per E-Mail. Die Vollversion rechnet über 25 Verfahren mit allen Zustellarten, Rechenweg, Anleitung und Erklärung (CHF 25, Rechner 30 Tage nutzbar, ab Start bestellbar).

Frist berechnen


Ihr Fall ist nicht in der Liste? Die Vollversion rechnet über 25 Verfahren und alle Zustellarten, auch ein nicht abgeholtes Einschreiben.



Gemeint ist der Tag, an dem Sie das Schreiben persönlich übernommen oder gegen Unterschrift angenommen haben. Bei einem nicht abgeholten Einschreiben, A-Post Plus oder gewöhnlicher Post beginnt die Frist anders. Das rechnet die Vollversion.


Haftungsausschluss und Endkontrolle

Der Fristenrechner ist ein unverbindliches Hilfsmittel und ersetzt weder die Prüfung der fristauslösenden Inhalte noch eine Rechtsberatung. Fristauslösende Inhalte sind zum Beispiel Entscheide, Verfügungen, Schreiben und Mitteilungen von Behörden und Gerichten, auch wenn sie keine Rechtsmittelbelehrung tragen. Die Endkontrolle liegt immer bei Ihnen: Sie prüfen jedes Ergebnis vor der Verwendung selbst, im Zweifel beim Amt, beim Gericht oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt. Massgebend sind das Gesetz und die Angaben der Behörde.

PrivatOffice.ch schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung aus, insbesondere für falsch, unvollständig oder verspätet berechnete Fristen, für Fehler in Programmierung, Berechnungslogik sowie Feiertags- und Ferientabellen, für Übermittlung und Verfügbarkeit und für alle daraus entstehenden Nachteile und Folgeschäden. Das gilt auch für Hilfspersonen. Ausgenommen ist nur die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, die sich nicht ausschliessen lässt (Art. 100 Abs. 1 OR).

Versand und Beweis: so sichern Sie Ihre Frist

  • Schicken Sie jede Eingabe an eine Behörde oder ein Gericht schriftlich, per A-Post Plus oder Einschreiben. Nur so können Sie beweisen, dass Sie sie abgeschickt haben. Das ist im Verkehr mit Behörden immer wichtig.
  • Die Frist ist eingehalten, wenn Sie das Schreiben spätestens am letzten Tag bei der Stelle abgeben oder der Schweizerischen Post für diese Stelle übergeben (Art. 143 Abs. 1 ZPO, Art. 91 Abs. 2 StPO, Art. 39 Abs. 1 ATSG). Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Sie es rechtzeitig aufgegeben haben.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: die Quittung der Post, die Sendungsnummer samt Sendungsverfolgung, eine Kopie des Schreibens mit allen Beilagen und jede Eingangsbestätigung der Stelle.
  • Reichen Sie nicht am letzten Tag ein, sondern früher. Planen Sie das Sicherheits-Fristende ein, das der Rechner nennt.

Bitte lesen

  • Entscheidend ist das Schreiben, das Ihre Frist auslöst, zum Beispiel ein Entscheid. Darin stehen die Frist und das Rechtsmittel, also der Weg, sich zu wehren. Nicht jedes Schreiben einer Behörde enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Prüfen Sie deshalb jedes Schreiben, das eine Frist auslösen kann.
  • Das Fristende ist das rechtlich massgebende Ende ohne Ferien. Das Sicherheits-Fristende liegt bewusst früher: Planen Sie nach ihm.
  • Der Fristbeginn kann auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Das ändert nichts. Nur ein Fristende am Wochenende oder Feiertag wird auf den nächsten Werktag verschoben.
  • Es sind nur bundesweit anerkannte Feiertage berücksichtigt. Kantonale Feiertage kommen dazu.
  • Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Für den E-Mail-Versand und zum Nachweis übermitteln wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Eingaben und das Ergebnis an unseren Server (Datenschutzerklärung).

Ihr Fall ist nicht dabei?

Der kostenlose Rechner kennt die vier häufigsten Fristen. Haben Sie etwas anderes in der Hand, zum Beispiel eine Steuerveranlagung, einen Entscheid der IV, des Migrationsamts oder der Gemeinde, eine Beschwerde ans Gericht oder ein Einschreiben, das Sie nicht abgeholt haben, dann rechnet die Vollversion Ihren Fall: über 25 Verfahren aus Betreibung und Konkurs, Zivilgericht, Strafverfahren, Verwaltung und Sozialversicherung, alle Zustellarten, der volle Rechenweg mit Rechtsgrundlagen, eine Anleitung mit durchgerechneten Beispielen, die Erklärung und ein Kalendereintrag zum Mitnehmen. Einmalig CHF 25; der Rechner ist 30 Tage nutzbar, Anleitung und Erklärung bleiben.

Zur Vollversion

Die Fristen des SchKG im Überblick, den Rechtsvorschlag und die Betreibungsferien erklären wir auf den Seiten SchKG und Rechtsvorschlag erheben.

So rechnet man

Die fünf Grundschritte der Fristberechnung

  1. Fristlänge ablesen. Sie steht im Entscheid oder im Gesetz.
  2. Zustelldatum bestimmen. Das ist der Tag, an dem Sie das Schreiben übernommen haben.
  3. Fristbeginn. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Der Zustelltag zählt nicht mit (Art. 142 Abs. 1 ZPO, Art. 90 Abs. 1 StPO, Art. 38 Abs. 1 ATSG). Der Fristbeginn kann auch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.
  4. Tage zählen. Samstage, Sonntage und Feiertage in der Mitte der Frist zählen mit. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO, Art. 90 Abs. 2 StPO, Art. 38 Abs. 3 ATSG). Im Betreibungsverfahren gelten für die Fristberechnung die Regeln der ZPO (Art. 31 SchKG).
  5. Rechtzeitig einreichen. Planen Sie nach dem Sicherheits-Fristende, schriftlich und per A-Post Plus oder Einschreiben. Quittung, Sendungsnummer und Kopie aufbewahren.

Nicht abgeholtes Einschreiben in Kürze: Wenn Sie ein Einschreiben nicht abholen, gilt es im laufenden Verfahren am siebten Tag nach dem ersten Zustellversuch trotzdem als zugestellt. Das Fachwort dafür ist Zustellfiktion. Das gilt bei allen Behörden und Gerichten, nicht nur beim Betreibungsamt, aber nicht für das erste Schreiben eines neuen Verfahrens. Wie die Frist dann läuft, rechnet die Vollversion durch.

Gerichtsferien in Kürze: Gerichtsferien sind Zeiten, in denen Fristen stillstehen. Das gilt im Zivil-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsverfahren: vom siebten Tag vor Ostern bis zum siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis 15. August und vom 18. Dezember bis 2. Januar. Der Rechner zeigt die normale Frist ohne Ferien und weist darauf hin. Daten und Ausnahmen: Gerichtsferien.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Rechtsvorschlag?

Sie haben zehn Tage Zeit, gerechnet ab der Zustellung des Zahlungsbefehls. Der Zahlungsbefehl ist das Schreiben des Betreibungsamts, das Sie zum Zahlen auffordert. Eine Begründung brauchen Sie nicht (Art. 74 SchKG). Der Zustelltag zählt nicht mit. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Zählt der Tag der Zustellung mit?

Nein. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 142 Abs. 1 ZPO, Art. 90 Abs. 1 StPO, Art. 38 Abs. 1 ATSG). Der Fristbeginn darf auf ein Wochenende fallen, nur das Fristende wird verschoben.

Wann gilt ein Zahlungsbefehl als zugestellt?

An dem Tag, den der Überbringer auf dem Zahlungsbefehl bescheinigt (Art. 72 SchKG). Eine Zustellfiktion für ein nicht abgeholtes Einschreiben gibt es beim Zahlungsbefehl nicht.

Was ist das Sicherheits-Fristende?

Das ist das Datum, nach dem Sie planen sollten. Es liegt einen Tag vor dem rechtlichen Fristende, bei einem Wochenende am Werktag davor. So haben Sie einen Puffer, falls beim Zustelldatum, bei Feiertagen oder bei der Post etwas nicht stimmt.

Wie sende ich den Rechtsvorschlag richtig ab?

Schriftlich ans Betreibungsamt, per A-Post Plus oder Einschreiben. Vermerken Sie «Rechtsvorschlag erhoben» auf dem Zahlungsbefehl, senden Sie Kopien mit und behalten Sie das Original.

Gelten Gerichtsferien für meine Frist?

Im Zivil-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsverfahren stehen Fristen zu bestimmten Zeiten still, im Strafverfahren und im summarischen Verfahren nicht. Der Rechner zeigt die Standardfrist ohne Ferien und weist darauf hin.

Was kostet der Fristenrechner?

Der Rechner für vier häufige Verfahren ist kostenlos. Die Vollversion mit über 25 Verfahren, Zustellarten, Rechenweg, Anleitung und Erklärung kostet CHF 25 (Rechner 30 Tage nutzbar, Anleitung und Erklärung dauerhaft) und ist ab dem Start bestellbar.

Haften Sie für falsche Fristen?

Nein, soweit gesetzlich zulässig. Der Rechner ist ein Hilfsmittel, die Endkontrolle liegt bei Ihnen. Prüfen Sie jedes fristauslösende Schreiben selbst. Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten (Art. 100 Abs. 1 OR).

Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse?

Wir senden Ihnen das Ergebnis und speichern Ihre Angaben zum Nachweis, zwölf Monate lang. Wir verwenden die Adresse nicht für Werbung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.