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Kostenloser Wegweiser · Stand 18.10.2026

Wegweiser: Wo stehe ich, und was kann ich tun?

Steuerverwaltung, Sozialamt, Migrationsamt, Strassenverkehrsamt, Baubehörde, KESB, Schule, Spital, IV, Arbeitslosenkasse, Krankenkasse, Polizei, Gericht, Betreibungsamt: Irgendeine Stelle hat geschrieben, gehandelt, entschieden oder gar nicht reagiert. Wo stehen Sie jetzt, und was ist der nächste Schritt? Vier Fragen genügen. Der Wegweiser sagt Ihnen, ob eine Frist läuft, was Sie als Nächstes tun, wo das im Gesetz steht und welche Hilfe dazu passt. Alles läuft in Ihrem Browser; wir speichern nichts.

Die Kurzantwort

Vier Fragen, eine Antwort: Wer hat gehandelt (Amt, Versicherung, Polizei, Gericht, Betreibungsamt), was ist passiert (Verfügung, Brief ohne Rechtsmittelbelehrung, Handlung, Schweigen), läuft eine Frist, und was haben Sie bisher getan. Daraus ergibt sich Ihre Lage, der nächste Schritt und der Gesetzesartikel dazu. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert.

Vier Fragen






Das Datum des Ereignisses: Zustellung des Schreibens, Tag der Handlung oder Tag, an dem Sie Ihr Gesuch abgeschickt haben. Der Wegweiser zählt die Tage bis heute.

4. Was haben Sie schon getan? (Mehrfachauswahl)

Haftungsausschluss und Endkontrolle

Der Wegweiser ist ein unverbindliches Hilfsmittel. Er ordnet typische Lagen und nennt die üblichen nächsten Schritte. Er kennt Ihre Akten nicht und ersetzt weder das Lesen der fristauslösenden Schreiben noch eine Rechtsberatung. Massgebend sind die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Entscheid, das Gesetz und die Frist, die dort steht.

PrivatOffice.ch schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung aus, insbesondere für Antworten, die auf Ihre Lage nicht passen, für verpasste Fristen und für Fehler in der Logik. Prüfen Sie jede Antwort selbst, und lassen Sie Ihre Unterlagen im Zweifel prüfen.

So lesen Sie die Antwort

  • Standort: ein Satz, der sagt, wo Sie rechtlich stehen.
  • Fristhinweis: Rot heisst, eine Frist läuft oder ist knapp. Gelb heisst, Zeit vergeht, auch wenn keine Rechtsmittelfrist läuft. Steht nichts in Rot, läuft keine Rechtsmittelfrist, aber warten lohnt sich trotzdem nicht.
  • Nächste Schritte: drei Dinge in der Reihenfolge, in der sie Sinn ergeben. Fast immer gehört die Akteneinsicht dazu, weil Sie erst wissen müssen, was in Ihren Akten steht.
  • Wo das steht: die Gesetzesartikel, auf die sich die Schritte stützen. Beim Betreibungsamt zum Beispiel die zehn Tage von Art. 17 SchKG.
  • Passende Hilfe: höchstens zwei Vorschläge, der passendste zuerst. Kostenlose Werkzeuge sind als solche bezeichnet.

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Die Logik dahinter

Drei Lagen, drei Wege

Jedes Schreiben einer Behörde gehört in eine von drei Lagen, und jede Lage hat einen eigenen Weg. Das gilt für die Steuerverwaltung wie für das Sozialamt, das Migrationsamt, die KESB oder die IV.

Es liegt eine Verfügung vor

Steuerveranlagung, Sozialhilfe-Entscheid, Bewilligung, Ablehnung, Strafbefehl: Steht eine Rechtsmittelbelehrung darauf, läuft eine Frist. Dann zählt nur eines: das Rechtsmittel rechtzeitig einreichen. Die Akteneinsicht verlangen Sie gleichzeitig, sie hält die Frist nicht auf.

Frist berechnen · Einsprache

Die Stelle schreibt oder handelt, verfügt aber nicht

Ein Brief des Sachbearbeiters, eine Mahnung, eine Mitteilung ohne Belehrung, ein Registereintrag, eine Datenweitergabe, ein Hausbesuch: mutmasslich ein Realakt. Anfechten lässt sich das nicht. Sie verlangen eine anfechtbare Verfügung, mit Frist. Dann hat die Stelle die Wahl: verfügen oder sich dem Vorwurf der Rechtsverweigerung stellen.

Realakt-Briefe · Leitfaden

Die Stelle schweigt

Keine Antwort auf Ihr Gesuch, Ihre Einsprache, Ihre Anfrage: Keine Antwort ist kein Entscheid. Sie belegen den Eingang Ihrer Eingabe, setzen eine Frist und verlangen einen Entscheid. Bleibt er aus, ist das Rechtsverweigerung, und dagegen gibt es eine Beschwerde ohne Frist.

Leitfaden

Das Betreibungs- und Konkursamt hat eigene Regeln. Gegen jede Verfügung des Amts gibt es die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde, innert zehn Tagen seit Kenntnis (Art. 17 SchKG), auch wenn auf dem Schreiben keine Rechtsmittelbelehrung steht. Dazu zehn Tage für den Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG), keine Frist bei Rechtsverweigerung. Wählen Sie oben das Betreibungs- oder Konkursamt, zeigt der Wegweiser nur diese Wege. Mehr auf der Seite SchKG verständlich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Brief und einer Verfügung?

Eine Verfügung regelt Ihre Rechte oder Pflichten verbindlich und trägt eine Rechtsmittelbelehrung: den Hinweis, wo und bis wann Sie sich wehren können. Ein Brief erklärt, informiert, mahnt oder lehnt formlos ab. Gegen einen Brief gibt es kein Rechtsmittel. Deshalb verlangen Sie eine Verfügung, wenn der Brief Sie belastet.

Läuft eine Frist, wenn die Behörde nur schreibt?

Keine Rechtsmittelfrist. Bei Sozialversicherern und Krankenkassen gibt es aber eine Jahresfrist: Reagieren Sie nicht innert eines Jahres auf eine formlose Erledigung, wird sie wirksam wie eine Verfügung. Beim Betreibungsamt läuft die Beschwerdefrist von zehn Tagen ab Kenntnis, auch ohne Belehrung. Bei Ämtern läuft keine solche Frist, aber warten schwächt Ihre Position.

Gilt der Wegweiser auch für Steuern?

Ja. Die Steuerverwaltung ist eine kantonale Behörde, die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Bundesbehörde. Gegen die Veranlagung erheben Sie innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache bei der Veranlagungsbehörde selbst (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Eine provisorische Rechnung oder eine Mahnung ist noch keine Veranlagung.

Warum unterscheidet der Wegweiser zwischen Bund und Kanton?

Weil ein anderes Verfahrensgesetz gilt. Für Bundesbehörden das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVG), für kantonale und kommunale Behörden das Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons. Die Grundrechte der Bundesverfassung gelten für beide: Jede Stelle, die staatliche Aufgaben erfüllt, ist an sie gebunden.

Warum steht in fast jeder Antwort die Akteneinsicht?

Weil Sie ohne Akten im Blindflug sind. Sie wissen nicht, was die Stelle über Sie weiss, worauf sie sich stützt und was sie weggelassen hat. Die Akteneinsicht gibt es im Verfahren, die Datenauskunft nach Datenschutzrecht auch ohne Verfahren und ohne Begründung.

Was ist ein Realakt?

Eine Handlung der Behörde, die Sie trifft, ohne dass sie verfügt: eine Datenweitergabe, ein Registereintrag, eine Auskunft an Dritte, eine Warnung, eine Kontrolle, eine Massnahme vor Ort. Auch ein Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung ist mutmasslich ein Realakt. Dagegen können Sie eine Verfügung verlangen, über die Sie sich dann beschweren können.

Was ist Rechtsverweigerung?

Eine Behörde muss entscheiden, wenn sie zuständig ist und Sie es verlangen. Tut sie es nicht oder viel zu spät, ist das Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung. Dagegen gibt es eine Beschwerde, und für sie läuft keine Frist.

Ersetzt der Wegweiser eine Beratung?

Nein. Er sortiert typische Lagen. Ihre Akten, Ihre Fristen und die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Entscheid gehen immer vor. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Frist läuft, rechnen Sie mit dem Fristenrechner und lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Nichts. Die Antwort entsteht in Ihrem Browser. Wir übermitteln und speichern keine Eingabe.