Optional · CHF 150
Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
Die Antwort der Behörde ist unklar, die Akten sind lückenhaft, oder Sie wissen nicht, wie es weitergeht? Laden Sie bis zu drei Seiten hoch. Innert 2 Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Ersteinschätzung.
Was Sie erhalten
- Erste Einschätzung Ihrer Unterlagen
- Hinweise auf mögliche Lücken und Fehler
- Empfehlung für die nächsten Schritte
Rahmen
- Max. 3 Seiten
- Antwort innert 2 Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen
- Schriftlich, diskret, vertraulich
So funktioniert es
- Setzen Sie unten das Häkchen und zahlen Sie CHF 150. Das geht online mit Karte oder TWINT (Stripe) oder im Voraus per Banküberweisung. Name und E-Mail-Adresse geben Sie bei der Zahlung an.
- Nach der Online-Zahlung gelangen Sie direkt zum Formular, in dem Sie Ihre Unterlagen hochladen. Dort nennen Sie die Behörde, Ihr Anliegen in Kürze, eine allfällige Frist und bis zu drei Seiten (PDF oder Foto). Den Link erhalten Sie auch per E-Mail, zusammen mit Ihrer Bestellnummer. Bei Banküberweisung senden wir Ihnen den Link per E-Mail, sobald die Zahlung eingegangen ist, in der Regel innert einem Werktag.
- Sie erhalten die Ersteinschätzung innert zwei Werktagen per E-Mail. Die zwei Tage zählen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.
So können Sie bezahlen
- TWINT
- Karte (Visa, Mastercard, auch Debitkarten)
- Apple Pay und Google Pay (je nach Gerät)
Kein TWINT oder Schwierigkeiten beim Bezahlen? Bitte melden Sie sich per E-Mail an info [at] privatoffice.ch, dann klären wir eine andere Zahlungsmöglichkeit.
Zur Zahlung (Stripe) – CHF 150 Per Banküberweisung bezahlen
Online bezahlen Sie über Stripe (Karte, TWINT). Danach leiten wir Sie automatisch zum Formular zum Hochladen weiter. Bei Banküberweisung zahlen Sie CHF 150 in Schweizer Franken über einen Überweisungslink und geben dort Ihre E-Mail-Adresse an. Nach Zahlungseingang, in der Regel innert einem Werktag, erhalten Sie den Link per E-Mail.
Häufige Fragen
Ist die Ersteinschätzung eine Rechtsberatung?
Sie ist eine schriftliche Einschätzung Ihrer Unterlagen: Was steht da, wo sind Lücken, welche Schritte kommen in Frage. Sie ersetzt keine anwaltliche Vertretung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Endkontrolle und die Entscheidung liegen bei Ihnen.
Welche Unterlagen soll ich hochladen?
Das Schreiben oder die Verfügung der Behörde, Ihre bisherige Eingabe und den Versandbeleg, zusammen höchstens drei Seiten als PDF, JPG oder PNG. Nennen Sie im Formular die Behörde, Ihr Anliegen in wenigen Sätzen und eine allfällige Frist.
Hält die Ersteinschätzung eine Frist an?
Nein. Eine laufende Frist läuft weiter, auch während wir Ihre Unterlagen prüfen. Läuft Ihre Frist in den nächsten Tagen ab, handeln Sie zuerst: Rechnen Sie das Fristende mit dem Fristenrechner und reichen Sie Ihre Eingabe fristgerecht ein.
Bitte beachten: Die Ersteinschätzung ist keine anwaltliche Vertretung und hält keine Frist an. Läuft in den nächsten Tagen eine Frist ab, reichen Sie Ihr Schreiben selbst rechtzeitig ein. Warten Sie nicht auf unsere Antwort. Ihre Unterlagen verwenden wir nur für Ihre Ersteinschätzung, siehe Datenschutzerklärung.