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Vollversion · CHF 25 · Rechner 30 Tage nutzbar

Fristenrechner Vollversion mit Anleitung und Erklärung

Wer eine Frist verpasst, kann sich oft nicht mehr wehren. Die Vollversion rechnet Fristen für über 25 Verfahren. Sie zeigt auch, was gilt, wenn Sie ein Einschreiben nicht abholen. Dazu erhalten Sie den Rechenweg mit den Gesetzesartikeln, eine Anleitung mit sechs Beispielen, eine Erklärung der Regeln, einen Kalendereintrag und ein Merkblatt. Der Preis ist CHF 25, einmalig und ohne Abo. Der Rechner ist 30 Tage ab Kauf nutzbar. Anleitung, Erklärung und Merkblatt bleiben dauerhaft zugänglich.

Zeichnung: Fristenrechner von PrivatOffice.ch, ein Wanderpaar am Eingang eines Labyrinths «Start: Zustellung», eine goldene Linie vom Tablet führt an den Fallen vorbei zum Ausgang «Fristende»

Die Kurzantwort

Die Vollversion rechnet Fristen für über 25 Verfahren nach ZPO, StPO, VwVG, ATSG, DBG und SchKG, mit allen Zustellarten, auch für nicht abgeholte Sendungen, und zeigt den Rechenweg mit den Gesetzesstellen. Anleitung und Erklärung bleiben dauerhaft zugänglich, der Rechner 30 Tage ab Kauf. CHF 25, einmalig, kein Abo.

Vollversion kaufen – CHF 25

Kostenlos: Unser Fristenrechner berechnet das Fristende für vier häufige Fälle bei persönlicher Zustellung. Die Vollversion geht weiter: alle Verfahren, alle Zustellarten, der volle Rechenweg.

Was drinsteht

Rechner, Rechenweg, Anleitung und Erklärung

Der Rechner mit über 25 Verfahren

Zum Beispiel: der Widerspruch gegen eine Betreibung (Rechtsvorschlag), die Berufung, die Einsprache gegen einen Strafbefehl, die Beschwerde gegen einen Entscheid der Verwaltung und die Einsprache bei der Sozialversicherung. Dazu gibt es das Feld «Andere Frist», in das Sie die Tage selbst eintragen.

Alle Zustellarten

Sie wählen, wie Sie das Schreiben erhalten haben: persönlich, als Einschreiben, das Sie nicht abgeholt haben, als A-Post Plus oder als gewöhnliche Post. Ein nicht abgeholtes Einschreiben gilt nach sieben Tagen trotzdem als zugestellt. Das Fachwort dafür ist Zustellfiktion. Der Rechner zeigt, ab wann die Frist läuft.

Voller Rechenweg

Jeder Schritt steht mit Datum und Gesetzesartikel da. Sie sehen, wo Feiertage, Ferien und die Regeln für nicht abgeholte Briefe Ihre Frist verändern.

Anleitung mit sechs Beispielen

Von der Zustellfiktion über Feiertage und Wochenenden bis zu den Gerichtsferien, mit Wochentagen durchgerechnet.

Erklärung der Regeln

Sie lesen, warum der Tag der Zustellung nicht mitzählt. Wir erklären auch eine internationale Regel zur Fristberechnung (das Europäische Fristenübereinkommen) und was das Bundesgericht daraus macht, mit den Fundstellen.

Kalendereintrag und Merkblatt

Das Sicherheits-Fristende ist ein früheres Datum, nach dem Sie planen. Sie erhalten es als Kalendereintrag (.ics) mit Erinnerung und dazu eine Checkliste als PDF zum Abhaken vor dem Absenden, per E-Mail und zum Behalten.

Kostenlos oder Vollversion

Was Sie wo erhalten

Kostenloser RechnerVollversion (CHF 25)
Zugangohne Anmeldung, jederzeitRechner 30 Tage ab Kauf, Anleitung, Erklärung und Merkblatt dauerhaft
Verfahren4 häufige Fälleüber 25 Verfahren und freie Eingabe
Zustellartpersönlich übernommenalle vier Zustellarten, mit Zustellfiktion
ErgebnisFristende und Sicherheits-Fristendezusätzlich voller Rechenweg mit Rechtsgrundlagen
Anleitung und Erklärungkurze Grundschritteausführlich, mit sechs Beispielen und Fundstellen
Kalendereintrag, Merkblattneinja

Wichtig zu wissen

  • Die Endkontrolle liegt immer bei Ihnen. Sie prüfen jedes Ergebnis und alle fristauslösenden Inhalte (Entscheide, Verfügungen, Schreiben, Mitteilungen, auch ohne Rechtsmittelbelehrung) selbst.
  • Der Rechner und die Anleitung sind ein Hilfsmittel, keine Rechtsberatung. PrivatOffice.ch schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung aus, auch für Fehler in Programmierung und Berechnung. Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten (siehe AGB).
  • Der Rechner zeigt die normale Frist ohne Gerichtsferien. Das sind Zeiten, in denen Fristen stillstehen. Er weist Sie auf mögliche Verlängerungen hin. Kantonale Feiertage sind nicht berücksichtigt.
  • Nicht enthalten: Verfahren vor dem Bundesgericht und kantonale Besonderheiten.
  • Der Rechner ist 30 Tage ab Kauf nutzbar. Danach läuft der Zugang zum Rechner ab. Anleitung, Erklärung und Merkblatt bleiben dauerhaft zugänglich, das Merkblatt (PDF) und den Kalendereintrag behalten Sie. Wer später eine neue Frist berechnet, kauft den Rechner neu.
  • Die Vollversion ist für Ihre eigenen Fristen gedacht. Wer Fristen laufend oder beruflich für andere überwacht, braucht die Berufsversion (siehe unten und AGB).
  • Rechtsstand 16. Oktober 2026.
  • Kein Rückgaberecht, weil der Zugang sofort erfolgt (siehe AGB).

So können Sie bezahlen

  • TWINT
  • Karte (Visa, Mastercard, auch Debitkarten)
  • Apple Pay und Google Pay (je nach Gerät)

Kein TWINT oder Schwierigkeiten beim Bezahlen? Bitte melden Sie sich per E-Mail an info [at] privatoffice.ch, dann klären wir eine andere Zahlungsmöglichkeit.

Zur Zahlung (Stripe) – CHF 25

Die Zahlung läuft über Stripe. Zugang sofort nach der Zahlung. Der Rechner ist 30 Tage nutzbar, Anleitung, Erklärung und Merkblatt bleiben dauerhaft zugänglich. Link und Merkblatt (PDF) zusätzlich per E-Mail.

In Vorbereitung

Berufsversion für Unternehmen, Treuhänder und Anwälte

Die Vollversion ist für Ihre eigenen Anliegen gedacht. Wer Fristen laufend oder für Dritte prüft, braucht eine eigene Lösung. Wir bereiten dafür eine Berufsversion vor: Zugang für längere Zeit, für Unternehmen und Treuhandbüros zur laufenden Fristenkontrolle und für Anwältinnen und Anwälte als unabhängige Zweitprüfung der eigenen Fristen. Preis und Start stehen noch nicht fest. Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie an info [at] privatoffice.ch. Wir melden uns, sobald es so weit ist.

Häufige Fragen

Was kostet die Vollversion?

CHF 25, einmal bezahlt, kein Abo, keine Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Sie persönlichen Zugang. Den Rechner mit über 25 Verfahren, allen Zustellarten und vollem Rechenweg können Sie 30 Tage ab Kauf beliebig oft für Ihre eigenen Anliegen nutzen. Die Anleitung, die Erklärung und das Merkblatt bleiben dauerhaft zugänglich, dazu kommt ein Kalendereintrag.

Wie lange kann ich den Rechner nutzen?

30 Tage ab Kauf, gerechnet ab Eingang der Zahlung. Danach läuft der Zugang zum Rechner ab. Anleitung, Erklärung und Merkblatt bleiben dauerhaft zugänglich. Das Merkblatt (PDF) und den Kalendereintrag behalten Sie ohnehin.

Kann ich den Rechner nach 30 Tagen weiter nutzen?

Ja, indem Sie den Rechner neu kaufen (CHF 25). Das lohnt sich, wenn Sie später eine neue Frist berechnen müssen. Anleitung, Erklärung und Merkblatt haben Sie dann bereits.

Gilt die Vollversion auch für Unternehmen, Treuhänder und Anwälte?

Die Vollversion ist für Ihre eigenen Anliegen gedacht, auch für einzelne Fristen in eigener Sache. Wer Fristen laufend, berufsmässig oder für Dritte prüft, braucht die Berufsversion, die wir vorbereiten (siehe oben).

Erhalte ich das Merkblatt auch ausserhalb der Seite?

Ja. Sie erhalten das Merkblatt als PDF per E-Mail und können es auf der Seite herunterladen. Es bleibt auch nach Ablauf des Rechner-Zugangs bei Ihnen.

Was ist im kostenlosen Fristenrechner enthalten?

Vier häufige Fälle bei persönlicher Zustellung: Rechtsvorschlag, Berufung im ordentlichen Zivilverfahren, Einsprache gegen einen Strafbefehl und Einsprache in der Sozialversicherung, jeweils mit Fristende und Sicherheits-Fristende.

Rechnet die Vollversion ein nicht abgeholtes Einschreiben?

Ja. Holen Sie ein Einschreiben nicht ab, gilt es im laufenden Verfahren am siebten Tag danach als zugestellt. Die Vollversion rechnet das für jedes erfasste Verfahren und nennt die Rechtsgrundlage.

Haften Sie, wenn die Frist falsch berechnet ist?

Nein, soweit gesetzlich zulässig. Die Endkontrolle liegt bei Ihnen. Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten (Art. 100 Abs. 1 OR). Prüfen Sie jedes fristauslösende Schreiben selbst.

Kann ich die Vollversion zurückgeben?

Nein. Der Zugang erfolgt sofort nach dem Kauf, deshalb gibt es bei digitalen Inhalten kein Rückgaberecht. Funktioniert der Zugang technisch nicht, stellen wir ihn erneut zu (siehe AGB).