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Leitfaden · CHF 35

Wenn Behörden nur schreiben, handeln oder schweigen, statt zu verfügen

Drei Fälle, ein Ziel: ein Entscheid, gegen den Sie sich wehren können. In den Fällen schreibt die Behörde nur einen einfachen Brief. Oder sie handelt oder gibt Daten weiter, ohne zu entscheiden. Oder sie schweigt, auf Ihr Schreiben oder auf Ihre Einsprache. Der Leitfaden zeigt den Weg Schritt für Schritt, mit den Entscheiden des Bundesgerichts, auf die Sie sich berufen können.

Zeichnung: Leitfaden von PrivatOffice.ch, Wanderpaar am roten Seil vor dem Wegweiser mit den drei Fällen, ein Beamter schläft an der Schranke, der Pfad führt hinauf zum Schild «Verfügung»

Die Kurzantwort

Ein formloser Brief, eine Handlung oder das Schweigen einer Behörde ist keine Verfügung, und ohne Verfügung gibt es kein Rechtsmittel. Sie können verlangen, dass die Behörde eine anfechtbare Verfügung erlässt (Art. 25a VwVG; in den Kantonen die entsprechenden Bestimmungen), und bei Schweigen Beschwerde wegen Rechtsverweigerung führen (Art. 46a VwVG, Art. 29 Abs. 1 BV). Der Leitfaden zeigt die drei Wege Schritt für Schritt mit der Praxis des Bundesgerichts; die passenden Briefe dazu sind die Realakt-Briefe.

Leitfaden kaufen – CHF 35

Haben Sie unseren Brief für Akteneinsicht und Datenauskunft bestellt, erhalten Sie den Leitfaden für CHF 25. Den Code finden Sie auf der Danke-Seite nach Ihrem Kauf.

Noch unsicher, in welchem der drei Fälle Sie stehen? Der kostenlose Wegweiser ordnet Ihre Lage in vier Fragen ein.

Das Problem

Nichtstun ist auch ein Entscheid

Wenn eine Behörde schweigt, läuft keine Frist, und Sie haben nichts in der Hand, wogegen Sie sich wehren können. Sie kommen nicht weiter. Das Recht kennt aber Mittel dagegen. Sie sind nur schwer zu finden, und in der Praxis werden sie oft übersehen.

Was drinsteht

Ihr Weg in sechs Schritten, und drei Wege danach

Die sechs Grundschritte

Beweisen Sie, dass Ihr Schreiben angekommen ist. Warten Sie eine angemessene Zeit. Verlangen Sie schriftlich einen Entscheid. Erkennen Sie Ausreden. Achten Sie auf Teilantworten. Nutzen Sie, dass die Behörde Sie auf Ihre Möglichkeiten hinweisen muss.

In den allgemeinen Verfahren

Ämter, Gerichte, Steuer- und Betreibungsbehörden: Sie erfahren, wann Sie Anspruch auf einen Entscheid haben, den Sie anfechten können (eine Verfügung), und wie Sie ihn ausdrücklich verlangen.

Bei Versicherern

Sozial-, Kranken- und Unfallversicherer: Sie erfahren, wann der Versicherer einen förmlichen Entscheid (eine Verfügung) erlassen muss, wie Sie ihn verlangen und welche Beschwerde offensteht.

Der dritte Fall: der Realakt

Die Behörde handelt oder schreibt, entscheidet aber nicht förmlich. Das Fachwort dafür ist Realakt. Sie erfahren, wie Sie das erkennen, was Sie darlegen müssen und wie Sie einen anfechtbaren Entscheid erhalten. Wir zeigen auch, warum die Akteneinsicht dazugehört. Die passenden Briefe gibt es separat (Realakt-Briefe, für Käufer des Leitfadens zum Vorzugspreis).

Alle Fundstellen, auch als PDF

Wir nennen die Entscheide des Bundesgerichts mit der Stelle, an der das Gericht seine Gründe darlegt (die Erwägung), und mit dem Kerngedanken. So können Sie sie in Ihren Schreiben nennen. Den ganzen Leitfaden erhalten Sie zusätzlich als PDF, dauerhaft, mit Lizenzvermerk.

Für wen

Der Leitfaden ist für Sie, wenn …

  • ein Amt, ein Gericht oder ein Versicherer auf Ihr Begehren nicht antwortet,
  • Ihre Einsprache seit Wochen oder Monaten liegt,
  • Sie nur einen formlosen Brief erhalten haben, obwohl es um erhebliche Ansprüche geht,
  • eine Behörde etwas getan hat, das Sie betrifft, ohne förmlich zu entscheiden (Realakt),
  • Sie wissen wollen, wie Sie eine anfechtbare Verfügung bekommen.

Wichtig zu wissen

  • Der Leitfaden ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. PrivatOffice.ch vertritt Sie nicht vor Behörden oder Gerichten.
  • Er gibt den Rechtsstand vom 22. Oktober 2026 wieder. Die Leseseite bleibt dauerhaft zugänglich. Den ganzen Leitfaden erhalten Sie zusätzlich als PDF zum Drucken und Aufbewahren.
  • Prüfen Sie Fristen immer für Ihren Fall. Die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Entscheid geht vor. Sie sagt, wie Sie sich wehren können und bis wann. Die Seite Fristen berechnen hilft dabei.
  • Kein Rückgaberecht, weil der Zugang sofort nach dem Kauf erfolgt (siehe AGB).

So können Sie bezahlen

  • TWINT
  • Karte (Visa, Mastercard, auch Debitkarten)
  • Apple Pay und Google Pay (je nach Gerät)

Kein TWINT oder Schwierigkeiten beim Bezahlen? Bitte melden Sie sich per E-Mail an info [at] privatoffice.ch, dann klären wir eine andere Zahlungsmöglichkeit.

Zur Zahlung (Stripe) – CHF 35

Die Zahlung läuft über Stripe. Zugang sofort nach der Zahlung, Link zusätzlich per E-Mail.

Häufige Fragen

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Der Leitfaden ist für Menschen geschrieben, die ihr Anliegen selbst vorbringen wollen. Ob Sie zusätzlich fachliche Hilfe brauchen, hängt von Ihrem Fall ab. Für eine erste Einschätzung Ihrer Unterlagen bieten wir die Ersteinschätzung an.

Gilt das in jedem Kanton?

Die Grundsätze stammen aus der Bundesverfassung und aus Entscheiden des Bundesgerichts und gelten damit überall in der Schweiz. Fristen und Verfahren können je nach Kanton und Verfahren abweichen.

Was ist, wenn die Behörde trotzdem nicht reagiert?

Der Leitfaden zeigt die nächsten Schritte bis zur Beschwerde, wenn die Behörde sich Zeit lässt (Rechtsverzögerung) oder gar nicht entscheidet (Rechtsverweigerung).