Briefvorlagen · CHF 60
Realakt-Briefe: eine anfechtbare Verfügung erzwingen
Die Behörde hat etwas getan oder geschrieben, das Sie betrifft: einen Brief ohne Rechtsmittelbelehrung, eine Auskunft, eine Massnahme, die Weitergabe Ihrer Daten. Nur ein förmlicher Entscheid (eine Verfügung) fehlt. Ohne ihn können Sie sich nicht wehren. Mit diesen drei Briefen verlangen Sie ihn.

Die Kurzantwort
Handelt, schreibt oder schweigt eine Behörde, ohne zu verfügen, können Sie verlangen, dass sie eine anfechtbare Verfügung erlässt (Art. 25a VwVG; in den Kantonen kraft Art. 29a BV und nach kantonalem Verfahrensrecht). Erst die Verfügung öffnet den Rechtsweg. Die drei Briefe stellen dieses Begehren, fassen nach und bereiten die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung vor. Word-Vorlagen mit Anleitung und Checkliste, CHF 60.
Realakt-Briefe kaufen – CHF 60
Käuferinnen und Käufer des Briefs für Akteneinsicht oder des Leitfadens zahlen CHF 50. Den Code finden Sie auf Ihrer Danke- oder Leseseite.
Das Problem
Kein Entscheid, kein Rechtsmittel
Handelt eine Behörde einfach, ohne zu entscheiden, heisst das in der Fachsprache Realakt. Sie legt dabei keine Rechte und Pflichten fest, sie schafft nur Tatsachen. Dagegen können Sie in der Regel nicht direkt vorgehen. Das Gesetz gibt Ihnen aber einen Weg: Sie können von der zuständigen Behörde verlangen, dass sie die Handlung unterlässt, die Folgen rückgängig macht oder feststellt, dass sie rechtswidrig war. Darüber muss die Behörde in einer Verfügung entscheiden. Gegen diese Verfügung können Sie sich wehren.
Was Sie erhalten
Drei Briefe, eine Anleitung, eine Checkliste
Brief 1: Gesuch an die Verwaltungsbehörde
Für Bund, Kanton oder Gemeinde. Der Brief schildert, was geschehen ist und warum es Sie betrifft, und hält fest, dass die Behörde an die Grundrechte gebunden ist. Er enthält drei Forderungen, verlangt Einsicht in die Akten und die Möglichkeit, sich vor dem Entscheid zu äussern. Er setzt eine Frist und hält fest, dass Sie Beschwerde erheben können. Die Anleitung enthält die Kantonsliste.
Brief 2: Begehren an den Sozialversicherer
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: Sie verlangen einen förmlichen Entscheid und Einsicht in die Akten, setzen eine Frist und weisen auf die Jahresfrist hin: Bei der obligatorischen Unfallversicherung gilt sie grundsätzlich, bei anderen Versicherern handeln Sie vorsichtshalber ebenso.
Brief 3: Nachfass bei Schweigen
Brief 3 hilft, wenn die Behörde schweigt. Er setzt eine letzte Frist und kündigt eine Beschwerde an, weil die Behörde nicht entscheidet (Rechtsverweigerung). Beilagen sind vorbereitet.
Anleitung und Checkliste
Woran Sie einen Realakt erkennen, was Sie darlegen müssen, wo die Grenze liegt, und warum die Akteneinsicht dazugehört. Auf Ihrer Danke-Seite mit allen Fundstellen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Taktik
Erst wissen, was die Behörde getan hat
Im Gesuch nennen Sie die Handlung möglichst genau: was geschah, wann, durch wen und mit welcher Wirkung. Wissen Sie das nicht genau, verlangen Sie zuerst die Datenauskunft nach Datenschutzrecht. Sie braucht kein Verfahren und keinen Grund und erfasst alle Daten über Sie, auch solche, die die Behörde als «intern» führt. Mit Ihrem Gesuch beginnt ein eigenes Verfahren. Dort haben Sie Rechte: Sie dürfen die Akten sehen und sich äussern, bevor die Behörde entscheidet. Beides ist in Brief 1 und 2 schon enthalten.
Für wen
Die Realakt-Briefe sind für Sie, wenn …
- eine Behörde Ihnen nur einen Brief ohne Rechtsmittelbelehrung geschickt hat,
- eine Behörde etwas angeordnet, vollzogen oder weitergegeben hat, ohne zu verfügen,
- ein Versicherer Leistungen formlos eingestellt oder den Fall formlos abgeschlossen hat,
- Sie wissen wollen, wie Sie trotzdem zu einem anfechtbaren Entscheid kommen.
Wichtig zu wissen
- Die Briefe sind Vorlagen und keine Rechtsberatung. PrivatOffice.ch vertritt Sie nicht vor Behörden oder Gerichten.
- Sie geben den Rechtsstand vom 22. Oktober 2026 wieder. Laden Sie die Word-Datei innert 30 Tagen nach dem Kauf herunter. Die Danke-Seite mit Anleitung und Fundstellen bleibt dauerhaft zugänglich.
- Haben Sie schon einen Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung (dem Hinweis, wie Sie sich wehren können), läuft eine Frist. Dann ist dieses Gesuch nicht der richtige Weg. Wehren Sie sich mit dem Rechtsmittel, das im Entscheid genannt ist. Unser Fristenrechner hilft bei der Berechnung.
- Kein Rückgaberecht, weil der Zugang sofort nach dem Kauf erfolgt (siehe AGB).
So können Sie bezahlen
- TWINT
- Karte (Visa, Mastercard, auch Debitkarten)
- Apple Pay und Google Pay (je nach Gerät)
Kein TWINT oder Schwierigkeiten beim Bezahlen? Bitte melden Sie sich per E-Mail an info [at] privatoffice.ch, dann klären wir eine andere Zahlungsmöglichkeit.
Die Zahlung läuft über Stripe. Download sofort nach der Zahlung, Link zusätzlich per E-Mail.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum Leitfaden «Wenn Behörden nur schreiben, handeln oder schweigen, statt zu verfügen»?
Der Leitfaden erklärt die Rechte und die Entscheide, auch zum Realakt. Die Realakt-Briefe sind die fertigen Schreiben dazu. Wer den Leitfaden hat, bekommt die Briefe zum Vorzugspreis, und umgekehrt.
Gilt das auch bei kantonalen und kommunalen Behörden?
Ja. Der Anspruch folgt aus der Rechtsweggarantie der Bundesverfassung (Art. 29a BV): Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Dass jede Stelle mit staatlichen Aufgaben an die Grundrechte gebunden ist (Art. 35 Abs. 2 BV), stützen Sie in der Sache. Viele Kantone haben dazu eine eigene Bestimmung. Die Anleitung enthält die Kantonsliste, Brief 1 die passenden Sätze für Kantone mit und ohne eigene Regel.
Was, wenn die Behörde auf das Gesuch nicht reagiert?
Reagiert die Behörde auf Ihr Gesuch nicht, nennt das Recht dies Rechtsverweigerung. Brief 3 setzt der Behörde eine letzte Frist. Danach können Sie Beschwerde erheben. Was dabei gilt, steht im Leitfaden.
Brauche ich zuerst die Akteneinsicht?
Nicht zwingend, aber oft hilfreich: Je genauer Sie die Handlung benennen, desto weniger kann die Behörde ausweichen. Die Datenauskunft und das Gesuch können gleichzeitig hinausgehen.